Machtwechsel bei der Hanns-Seidel-Stiftung: Söder setzt auf Holetschek als neuen Chef

10.06.2026


Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) steht vor einem personellen und strategischen Neustart. Der seit 2020 amtierende Vorsitzende Markus Ferber will bei der nächsten Mitgliederversammlung am 19. Juni nicht erneut kandidieren. Das kündigte der Europaabgeordnete in einem Schreiben an Mitglieder und Mitarbeitende der Stiftung an. Angesichts seiner zahlreichen Verpflichtungen im Europäischen Parlament und weiterer Ämter könne er der Stiftung nicht mehr die notwendige Aufmerksamkeit widmen, die sie verdiene, begründete Ferber seinen Schritt.

Nach dem Willen von CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder soll der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, die Führung der Stiftung übernehmen. Der frühere Referent für journalistische Nachwuchsförderung bei der HSS ist seit Langem eng mit der Stiftung verbunden und hat grundsätzlich Interesse an dem Amt signalisiert. Zugleich bekannte er sich zu dem Ziel, die HSS stärker als Thinktank zu profilieren, wollte mit Blick auf die anstehende Wahl jedoch keine weitergehenden Aussagen machen.

Hinter dem geplanten Wechsel steht nach Parteikreisen der Anspruch Söders, die Stiftung grundlegend zu beleben und ihren Einfluss zu erweitern. Intern wie extern hatte es Unzufriedenheit mit der bisherigen Arbeit gegeben. Ziel sei es, die HSS zu einem agilen Thinktank auszubauen, der stärker in Partei und Gesellschaft hineinwirkt. Dies sei unter Ferber bislang nicht gelungen; ihm wird zugeschrieben, das Wirkungsfeld der Stiftung eher verengt als verbreitert zu haben.

Die Personalie Holetschek hat zudem parteipolitische Dimensionen. Der Vorsitzende des CSU-Bezirksverbands Schwaben soll die Landtagsfraktion auch weiterhin führen und würde mit der zusätzlichen Rolle an der Spitze der HSS noch enger an Söder gebunden. In der CSU war Holetscheks Name zuletzt immer wieder gefallen, wenn über mögliche Alternativen zum Parteichef und künftige Konstellationen im Amt des Ministerpräsidenten spekuliert wurde. Die Vorstandswahlen am 19. Juni gelten deshalb nicht nur als Richtungsentscheidung für die Stiftung, sondern auch als Signal für die weitere Machtarchitektur in der Partei.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.