Neuer Hoffnungsträger in der CLL-Therapie: Roche vereinbart Milliardenpartnerschaft mit Nurix

10.06.2026


Roche verstärkt seine Pipeline in der Onkologie mit einem milliardenschweren Lizenz- und Entwicklungspakt. Der Schweizer Pharmakonzern sichert sich gemeinsam mit Nurix Therapeutics die Rechte an Bexobrutideg, einem Wirkstoffkandidaten gegen Blutkrebs. Für die Zusammenarbeit zahlt Roche dem US-Unternehmen zunächst eine Vorabprämie von 700 Millionen Dollar in bar. Erreichen die Partner definierte Entwicklungs-, Zulassungs- und Umsatzziele, kann das Gesamtvolumen der Vereinbarung auf bis zu 2,3 Milliarden Dollar anwachsen. Die Transaktion soll nach Unternehmensangaben im dritten Quartal 2026 abgeschlossen werden.

Im Zentrum der Kooperation steht Bexobrutideg, ein oral verfügbarer Wirkstoff aus der Klasse der sogenannten BTK-Degrader (Bruton-Tyrosinkinase-Degrader). Das Mittel soll im Sommer in die entscheidende Phase-III-Studie zur Behandlung der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) eintreten. Bexobrutideg verfolgt einen anderen therapeutischen Ansatz als etablierte BTK-Hemmer: Statt die Aktivität des BTK-Proteins lediglich zu blockieren, soll der Kandidat dieses gezielt abbauen. Damit zielen Roche und Nurix auch auf Patientengruppen ab, deren Erkrankung Resistenzen gegen bestehende Standardtherapien entwickelt hat.

Roche und Nurix planen, Bexobrutideg über die CLL hinaus in weiteren Indikationen zu testen. Geplant sind zusätzliche Studien bei anderen bösartigen Erkrankungen des B-Zell-Systems. Darüber hinaus sehen die Unternehmen Einsatzpotenzial in der Immunologie und Neurologie, etwa bei Multipler Sklerose und chronischer spontaner Urtikaria. Nach Angaben der Partner gehört Bexobrutideg zu einer neuen Generation von Medikamenten, die krankheitsverursachende Proteine gezielt abbauen und damit ein breiteres Wirkspektrum eröffnen sollen.

Finanziell und operativ teilen sich Roche und Nurix die Lasten und Chancen des Programms. Die Entwicklungskosten werden im Verhältnis 60 zu 40 zugunsten von Roche getragen. In den Vereinigten Staaten wollen die Unternehmen Bexobrutideg gemeinsam vermarkten und Gewinne wie Verluste aus dem US-Geschäft jeweils zur Hälfte teilen. Außerhalb der USA übernimmt Roche den Vertrieb in eigener Regie, während Nurix Anspruch auf Lizenzzahlungen erhält. Nurix-Chef Arthur Sands bezeichnete die Vereinbarung als wichtigen Meilenstein, der es dem Unternehmen ermögliche, das Potenzial von Bexobrutideg in Onkologie, Immunologie und Neurologie auszuschöpfen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.