Angesichts des wachsenden Trends zu Erlebnisinvestitionen erweitert Spiro sein Führungsteam, um Kunden zu unterstützen, die eine engere Partnerschaft und eine stärkere wirtschaftliche Wirkung anstreben.
LAS VEGAS, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Spiro®, die weltweit tätige Erlebnisagentur, die sich auf Markenaktivierungen, Veranstaltungen und Ausstellungen spezialisiert hat, hat Karen DeVault zur Senior Vice President für den Bereich „Global Growth Accounts" innerhalb ihrer Sparte Brand Activations & Events (BAE) ernannt.
DeVault verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Leitung integrierter Marketing- und Erlebnisprogramme im B2B- und B2C-Bereich. Sie wechselt von Invisible North zu Spiro, wo sie als Executive Vice President für die integrierte Kundenstrategie in den Bereichen Erlebnis-, Digital- und Partnerschaftsprogramme verantwortlich war. Zuvor war sie sieben Jahre lang bei Mosaic North America tätig, wo sie das integrierte Leistungsangebot der Agentur mitgestaltete und gleichzeitig Projekte für Marken aus den Bereichen Konsumgüter, Technologie, Fintech, Unterhaltung, Getränke, Streaming und Einzelhandel leitete.
„Karen verfügt über eine seltene Kombination von Eigenschaften", sagte Carley Faircloth-Kilmurray, Global Chief Marketing, Strategy & Activations Officer bei Spiro. „Sie ist sehr strategisch, aber auch unglaublich praktisch veranlagt. Sie versteht, was Kunden erreichen wollen, stellt die richtigen Fragen und baut dabei echte Partnerschaften auf. Deshalb vertrauen ihr so viele der Marken, mit denen sie zusammengearbeitet hat, nach wie vor. Mit ihrem Beitritt zum BAE-Team bringt sie Erfahrung, neue Perspektiven und einen kooperativen Führungsstil mit, der die bereits im Unternehmen vorhandenen Stärken ergänzt."
In ihrer neuen Funktion wird sich DeVault darauf konzentrieren, wichtige Kundenbeziehungen zu pflegen und das weitere Wachstum des Geschäftsbereichs Brand Activations & Events von Spiro voranzutreiben.
„Die Erwartungen, die Kunden an ihre Agenturpartner stellen, haben sich im Laufe meiner Karriere erheblich verändert", sagte DeVault. „Die Marken, mit denen ich zusammenarbeite, suchen erfahrene Partner, die die Realitäten ihres Geschäfts verstehen, sich in komplexen Situationen zurechtfinden und wissen, wie man Ideen in die Tat umsetzt, ohne dabei an Schwung zu verlieren. Das ist es, was mich an Spiro fasziniert hat. Hier herrscht ein echtes Engagement für partnerschaftliche Zusammenarbeit und dafür, Arbeit zu leisten, die hält, was sie verspricht."
„Karen hat ihre Karriere damit verbracht, vertrauensvolle Beziehungen zu einigen der weltweit führenden Marken aufzubauen", sagte Jeff Stelmach, Global President von Spiro. „Sie versteht es, Kunden dabei zu helfen, komplexe Sachverhalte zu bewältigen, Teams auf ein gemeinsames Ziel auszurichten und Ambitionen in die Tat umzusetzen. Wir freuen uns sehr, sie bei Spiro willkommen zu heißen, und sind gespannt darauf, welchen Mehrwert sie für die Organisationen schaffen wird, die wir betreuen."
DeVaults Ernennung erfolgt zu einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend darauf setzen, dass Erlebnisse nicht nur dazu dienen, Zielgruppen anzusprechen, sondern auch dazu, Kundenbeziehungen zu stärken und übergeordnete Geschäftsziele zu unterstützen. Ihr Beitritt stärkt Spiros Fähigkeit, diesem Bedarf durch Führungskompetenz und eine enge Zusammenarbeit noch besser gerecht zu werden.
Weitere Informationen zu den Lösungen von Spiro im Bereich Markenaktivierung und Veranstaltungen finden Sie unter spiro.com.
Informationen zu Spiro
Spiro (sp-eye-roh) ist eine strategisch ausgerichtete, kreativ geprägte globale Erlebnisagentur, die Maßstäbe dafür setzt, wie Marken Verbindungen knüpfen und wachsen. Durch die Beschleunigung der Markengravitation, also der datengestützten, emotionalen und verhaltensbezogenen Anziehungskraft zwischen Marken und ihrem Publikum, macht Spiro Marken zu einem Erlebnis. Spiro ist weltweit vernetzt und genießt das Vertrauen einiger der einflussreichsten Marken der Welt. Das Unternehmen schafft eine Anziehungskraft, die Kunden immer wieder zurückkommen lässt. Weitere Informationen finden Sie unter spiro.com.
Medienkontakt:
Melissa Burns
Senior Director of Marketing
mburns@thisisspiro.com
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.